Kosten
Erstberatung: € 150,- zzgl. Ust.
Das Pauschalhonorar für Verfahrensabwicklung ist abhängig von der Höhe der Verbindlichkeiten und der Komplexität des Verfahrens, das Mindesthonorar beträgt 2.000,- zzgl. Ust. und Barauslagen.
Kosten
Erstberatung: € 150,- zzgl. Ust.
Das Pauschalhonorar für Verfahrensabwicklung ist abhängig von der Höhe der Verbindlichkeiten und der Komplexität des Verfahrens, das Mindesthonorar beträgt 2.000,- zzgl. Ust. und Barauslagen.