Manchmal geht es schneller als man denkt.

Gerade als Unternehmer ist man vielen Fallstricken ausgesetzt. Speziell vor und während einer Insolvenz.Manche scheinbar kleine Verfehlungen oder Versäumnisse (Insolvenzverschleppung, Einlagenrück-gewähr, verdeckte Gewinnausschüttung, ...) landen vor dem Strafgericht.

Von den fast 300.000 Straftaten die in Österreich begangen werden, betreffen eine Vielzahl davon Fahrlässigkeitsdelikte, welche auch durch an sich gesetzestreue Bürger begangen werden und zwar auch deshalb, weil sie in Unkenntnis von Gesetzen waren.

Rechtzeitiges Wissen kann
Sie vor Strafe schützen.

Wir klären Sie daher bereits vor Einlassung auf eine Tätigkeit über allfällige strafrechtliche Risiken auf, bereiten Diversionen vor bzw. arbeiten solche aus, vertreten Sie im Vorverfahren und im Hauptverfahren insbesonders im Bereich der Wirtschaftskriminalität, wie z.B. betrügerische Krida, Vollstreckungsvereitelung, § 255 Aktiengesetz (wo beginnt die Bilanzfälschung?), Nichabfuhr von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerabgaben, Finanz- und Umweltstrafrecht .

Ansprechpartner: Dr. Leopold Riess
lriess@riess.co.at

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